Die Kommune als Adressatin widersprüchlicher Verpflichtungen aus dem Gemeindewirtschaftsrecht und dem Gesellschaftsrecht.

Die Statistik belegt, dass sich Kommunen bei der wirtschaftlichen Betätigung überwiegend privatrechtlicher Organisationsformen des Gesellschaftsrechts bedienen. Wird dieser Weg beschritten und die Rechtsform der GmbH oder der Aktiengesellschaft gewählt, hat dies für die Kommune die rechtliche Konsequenz, dass sowohl die Vorgaben des Gesellschaftsrechts zu beachten sind als auch eine Bindung an das Gemeindewirtschaftsrecht besteht. Diese doppelte Bindung kann zu Problemen führen, wenn beide Rechtsquellen widersprüchliche Anforderungen an die Kommune stellen. Wie solche Widersprüche aufzulösen sind, wird seit Jahrzehnten diskutiert. Die hiesige Untersuchung analysiert die bisherigen Ansätze und offenbart eine partielle Verfassungswidrigkeit des Kommunalwirtschaftsrechts de lege lata. Abschließend wird ein neuer Lösungsansatz vorgestellt, der im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen steht und gleichzeitig ökonomischen Belangen Rechnung trägt.

Gerolf Udo Waldsauer studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen, bevor er sein Referendariat am Landgericht Stuttgart absolvierte und im Jahr 2015 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. Dem schloss sich eine dreijährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hohenheim an sowie eine dreijährige Tätigkeit als Rechtsanwalt in Stuttgart. Nach einer einjährigen Beschäftigung als Unternehmensjurist für die Dürr AG ist Gerolf Udo Waldsauer seit März 2023 für die Häfele SE & Co KG als Leiter Recht & Versicherungen tätig.