Die Kompetenzordnung des Grundgesetzes als Vorbild für ein europäisches Gegenstück?

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: Die obersten Bundesorgane im Europäisierungsprozeß, Sprache: Deutsch, Abstract: Der europäische Einigungsprozeß steht heute - 'mal wieder' - vor der 'größten' Herausforderung in seiner Geschichte: dem Beitritt der ost- und mitteleuropäischen Länder und der damit verbundenen Notwendigkeit, eine tragfähige und funktionierende Ordnung für ein Europa der 27 (und mehr) zu finden. Wichtiger Bestandteil der in diesem Zusammenhang geführten Debatte - unter anderem vor dem Konvent, der sich unter dem Vorsitz von Valéry Giscard d'Estaing Gedanken zur institutionellen Zukunft Europas machen soll - ist die Auseinandersetzung um die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen europäischer, nationaler und regionaler Ebene. Auch von nationaler, nicht zuletzt von deutscher Seite, gibt es immer wieder Vorschläge, die in die Debatte eingebracht werden, so jüngst erneut der Wunsch nach einem europäischen Kompetenzkatalog. Dabei wird der 'Vorbildcharakter' der bundesdeutschen Kompetenzordnung hervorgehoben. Dieser ist jedoch mit einem Fragezeichen zu versehen, war doch die bundesrepublikanische Kompetenzordnung insbesondere in den letzten zehn Jahren auch von Probleme gezeichnet. Allerdings argumentieren fast alle Teilnehmer der Debatte auf einem abstrakten Niveau - konkrete Belege, warum eine bestimmte Politik besser auf europäischer oder auf nationaler Ebene durchzuführen ist, bleiben sie schuldig. Mit dieser Arbeit möchte ich einen Beitrag zur 'Versachlichung' der Auseinandersetzung liefern. Sie wird sich deshalb-nachdem überlegt wurde, was eigentlich 'besser durchführen' heißt und wie bundesdeutsche und europäische Kompetenzordnung zur Zeit ausgestaltet sind-mit zwei Politikbereichen auseinandersetzen, anhand derer beispielhaft die Durchführung bewertet werden kann. Dabei soll nicht die europäische Kompetenzordnung als Ausgangspunkt dienen-sie ist schließlich Frage und Ziel zugleich. Stattdessen soll die bundesrepublikanische Zuständigkeitsverteilung Fixpunkt sein. Aus der Perspektive von fünfzig Jahren Föderalismus ergeben sich andere, die Debatte ergänzende Einblicke. Dies erklärt auch die - zu begründende - Auswahl der Beispiele, stehen doch nicht finanziell oder inhaltlich wichtige Gemeinschaftspolitiken auf dem Programm, sondern Bereiche, in denen die Länder der Bundesrepublik eine Rolle spielen: die Bildungspolitik als - überblickshaft - einer der Kernbereiche der 'Kulturhoheit' der Länder und der Verbraucherschutz als Bestandteil der konkurrierenden Gesetzgebung.