Die Konzeption der "streitbaren Demokratie" im Grundgesetz und im Öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf Grund der historischen Erfahrungen Deutschlands wurden im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Elemente verankert, die den Bestand der freiheitlich ¿ demokratischen Grundordnung sichern und das politische System der Bundesrepublik somit wehrhaft gestalten sollen. Der Parlamentarische Rat, der vom September 1948 bis zum Mai 1949 das zukünftige Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erarbeitete, wollte verhindern, dass das zukünftige demokratische System der Bundesrepublik Deutschland, wie die Weimarer Verfassung durch das Ermächtigungsgesetz vom März 1933 unter der Beachtung formaler Legalität, aus den Angeln gehoben werden kann . Begriffe wie ¿wehrhaft¿, ¿wachsam¿, ¿militant¿ und ¿kämpferisch¿ sind in diesem Kontext als Synonyme für den Begriff der ¿streitbaren Demokratie¿ zu verstehen. Spätestens seit dem KPD ¿ Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts, vom 17. August 1956, hat dieser Begriff auch in der Rechtsprechung und in verschiedenen politischen Debatten Verwendung gefunden . Das Prinzip der ¿streitbaren Demokratie hat man seitdem gelegentlich auf die Formel ¿Keine Freiheit den Feinden der Freiheit¿ verkürzt. In der folgenden Seminararbeit soll dargestellt werden, inwiefern Elemente einer ¿streitbaren Demokratie¿ im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert sind. Ferner soll erörtert werden, welche Mittel der ¿streitbaren Demokratie¿ an die Hand gegeben wurden und welche Vorteile bzw. auch welche Probleme eine ¿streitbare Demokratie¿, vor allem auch in der Rechtsprechung, mit sich führt.