Die Konzeption des Erbrechts in der Tschechischen Republik

Document from the year 2010 in the subject Law - Civil / Private / Family Law / Law of Succession, , language: Czech, abstract: Das Erbrecht regelt die Rechtsbeziehungen, welche nach dem Tode der natürlichen Person beim Übergang ihres Vermögens auf den Rechtsnachfolger entstehen. Mit dem Tod erlöschen zwar diejenigen Rechte und Pflichte, welche mit der Person des Verstorbenen untrennbar verbunden waren, jedoch die meisten Rechte und Pflichten erlöschen nach dem Tode nicht und gehen nur nach den vorher festgelegten Regeln auf bestimmte Subjekte über. Deswegen ist das Erbrecht mit dem Eigentumsrecht verbunden, es knüpft an dieses an und stellt eine Voraussetzung für seine Erhaltung und weitere Entwicklung dar. Würde kein Erbrecht vorliegen, dann wäre das Eigentumsrecht erheblich entkräftet und würde seine Motivationsfunktion verlieren. Das Erbrecht wird auch im Art. 11 Abs. 1 der Charta der Grundrechte und -freiheiten garantiert, welche einen Bestandteil der tschechischen Verfassungsordnung bildet. Das Recht, für den Fall des Todes den Übergang des Vermögens aufgrund des Testamens zu regeln, stellt eine Form der Realisierung des Eigentumsrechts des Erbsetzers und eine der Verfügungsberechtigungen des Eigentümers dar.

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