Die Kronzeugenregelung des § 46b StGB.

§ 46b StGB ermöglicht es in einem bisher unbekannten Umfang, die Kooperation von Straftätern in Bezug auf die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten Dritter im Rahmen des Strafverfahrens zu honorieren. Nicolas Kneba stellt die mit der Norm verbundenen problematischen Aspekte heraus und untersucht insbesondere, ob § 46b StGB mit den tragenden Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung im Einklang steht. Im Ergebnis wird eine Verletzung der maßgeblichen Prinzipien, etwa des Rechtsstaats- und Schuldprinzips, verneint. In Einzelfällen schlägt Nicolas Kneba jedoch eine Korrektur im Wege einer verfassungskonformen Auslegung vor. Im Rahmen dieser Prüfung arbeitet Kneba präzise Kriterien für die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm sowie Maßgaben für die Ermessensausübung heraus. Anschaulich werden hierfür zahlreiche Beispielsfälle angeführt, die zum Teil der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu früheren kleinen Kronzeugenregelungen entnommen sind. Zudem wird § 46b StGB im bestehenden System der Strafzumessung betrachtet und untersucht, inwieweit die mit den Instrumenten des § 46b StGB honorierte Kooperation des Straftäters mit weiteren Strafmilderungsgründen zusammen fallen kann. Hierbei stellt Nicolas Kneba fest, dass auch das Nebeneinander von großer Kronzeugenregelung und bereits bestehenden Strafmilderungsgründen vor den Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung Bestand hat.

Nicolas Kneba legte 2004 sein Abitur in Göttingen ab. Von 2005 bis 2009 studierte er Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität in Tübingen. 2007 wurde er studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Kristian Kühl. Ab 2009 war er als Akademischer Mitarbeiter an diesem Lehrstuhl tätig. Seit 2011 absolviert er den Juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Braunschweig.