Die Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik (1949-1958).

Christian Thiem widmet sich mit seiner Publikation zur Länderkammer einem Verfassungsorgan der Gründungsverfassung der DDR, das bis zum Jahre 1958 im Umfeld eines straff zentralistisch gelenkten Staates bestand. Dieses für das sozialistische Verfassungsdenken grundsätzlich fremde Element des Föderalismus sollte ausweislich der ersten Verfassung die Vertretung der vormalig noch auf dem Gebiet der DDR bestehenden Länder bei der Republik sicherstellen, musste sich gleichwohl rasch dem Machtanspruch der kommunistischen Partei und der zunehmenden Ausrichtung der Staatsorganisation nach dem Prinzip des »demokratischen Zentralismus« unterordnen. Die Untersuchung über diese »zweite Kammer« schöpft ihren Inhalt vorrangig aus bislang nicht ausgewertetem Archivgut und leistet damit einen Beitrag zur langen wechselvollen Geschichte föderaler Staatlichkeit Deutschlands. 2011 ausgezeichnet mit dem Promotionspreis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie dem Dr. Alfred und Ida Marie Siemens-Preis.

Christian Thiem, geboren in Nürnberg, Jahrgang 1981, Abitur in Erlangen 2002, Wehrdienst, ab 2003 Studium der Rechtswissenschaft in Erlangen, Erste Juristische Prüfung im Jahr 2008 vor dem bayerischen Landesjustizprüfungsamt, Vorbereitungsdienst zunächst im Bezirk des Ober-landesgerichts Nürnberg, dann im Bezirk des Kammergerichts mit Stationen am Landgericht Nürnberg-Fürth, bei der Staatsanwaltschaft Berlin, beim Polizeipräsidenten in Berlin und einer Berliner Rechtsanwaltssozietät, Promotion zum Doktor der Rechte durch die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg im Jahr 2011. Zahlreiche Forschungsaufenthalte am Bundesarchiv und diversen Parteiarchiven.

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