Die Mehrmütterorganschaft

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 Punkte - Prädikat Gut, Humboldt-Universität zu Berlin (UnternehmenssteuerR bzw. Staats-, Verwaltungs- und Steuerrecht), Veranstaltung: Seminar 'Die Organschaft im Steuer- und Gesellschaftsrecht' unter Leitung der Herren RiFG Prof. Dr. Stapperfend (HU), Prof. Dr. Heintzen (FU), Privatdozent Dr. Becker (HU), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff der Mehrmütterorganschaft ist geeignet, bei dem unbefangenen Hörer Erstaunen auszulösen. Während 'Organschaft' trotz Unbekanntheit sofort als Terminus technicus erkannt wird und somit eine Klärung möglich erscheinen muß, so stößt die Vorstellung von Mehrmutterschaft als einer mehrfachen Abstammung auf sprachliche und biologisch-naturwissenschaftliche Grenzen. Die Paradoxie löst sich aber auf, wenn der wirtschaftlich-rechtliche Zusammenhang deutlich wird: Mit dem Institut der Organschaft anerkennt das deutsche Steuerrech Die formale Beachtung der rechtlichen Vielheit von Unternehmen wird zugunsten einer gewissen wirtschaftlichen Einheitsbetrachtung aufgehoben. Abhängigkeiten haben eine enorm praktische Bedeutung im Wirtschaftsleben. Circa 75% aller deutschen Aktiengesellschaften und etwa die Hälfte aller Gesellschaften mit beschränkter Haftung stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis. Im Rahmen der Mehrmütterorganschaft stellt sich nun die Frage, ob Gemeinschaftsunternehmen mehrerer Beteiligter zu diesen Beteiligten ebenfalls in einem Organschaftsverhältnis stehen können. Mehrmutterschaft bezeichnet also eine besondere, mehrfache, gleichzei¬tige Abhängigkeit durch Eingliederung eines Unternehmens zu anderen Unternehmen. Die Organschaft und mit ihr der Sonderfall der Mehrmütterorganschaft hat weitreichende steuerliche Folgen für die betroffenen Unternehmen. In dieser Arbeit wird zunächst der allgemeine Begriff der Organschaft abstrakt nach seinem Herkommen untersucht. Hiernach wird der Sonderfall der Mehrmütterorganschaft in den Mittelpunkt der Bearbeitung gerückt werden. Dabei wird eine theoretische, von der derzeitigen Steuerrechtslage losgelöste Betrachtung, unter Einbeziehung der konzerngesellschaftsrechtlichen Grundlagen und der Lehre von den mehrfachen Abhängigkeiten, der Darstellung der historischen Entwicklung und schließlich der Vorstellung der gegenwärtigen Gesetzeslage in KStG, GewStG und UStG vorangehen. Diese wird zu diskutieren sein, insbesondere ob de lege lata eine zufriedenstellende Regelung besteht oder nicht.