Die Mindestpreisregelung des WpÜG.

Die Mindestpreisregelung in § 31 WpÜG verpflichtet den Bieter, bei der Evaluierung des Angebotspreises im Rahmen von öffentlichen Übernahmeangeboten zwei Untergrenzen zu beachten: den Börsenkurs der Zielgesellschaft und den für Vorerwerbe vereinbarten Preis. Aufbauend auf einer methodenpluralistischen Analyse und einem rechtsvergleichenden Blick in die USA verdeutlicht die Arbeit, dass die Mindestpreisregelung ein problematisches Rechtsinstitut ist: Sie ist Teil eines übernahmerechtlichen Vermögensschutzes, dessen Legitimation durch die seit Verabschiedung der Übernahmerichtlinie eingetretenen Veränderungen zunehmend in Frage gestellt wird. Die Untersuchung konstatiert eine allgemeine Entwicklung weg von spezifisch übernahmerechtlichen Schutzmechanismen und hin zu verbandsrechtlichen Kontrollinstanzen - ein Weg, den das US-Recht seit jeher verfolgt. Im Ergebnis empfiehlt der Autor, unter Geltung der Übernahmerichtlinie zumindest den Anwendungsbereich des § 31 WpÜG einzuschränken.

Moritz Weidemann studied law at the Albert-Ludwigs-University Freiburg; during his studies he focused on both corporate law and securities regulation. In 2015, he graduated from Freiburg Law School (Erste Juristische Prüfung). Subsequently, he worked as a research and teaching assistant for Professor Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Univ. of Chicago). Moreover, he holds a master's degree (LL.M.) from Columbia Law School (2017) and a Ph.D. (Dr. jur.) from Freiburg Law School (2018); Attorney-at-Law in the state of New York, USA. Since March 2018, Moritz Weidemann has been working as a Law Clerk at the District Court in Frankfurt a.M. as well as a research assistant at a leading German law firm.