Die Mitgliedschaft in der Investmentaktiengesellschaft

Als Reaktion auf die rationale Apathie des Kleinanlegers schuf der Gesetzgeber ein Konzept der asymmetrischen Mitgliedschaft der Investmentaktiengesellschaft mit einem massiven Machtgefälle zwischen den extrem starken Unternehmensaktionären und sehr schwachen Anlageaktionären und wich damit nahezu revolutionär von der mitgliedschaftlichen Struktur des Aktiengesetzes ab. Ausgehend von diesem Befund analysiert Stefan Blenk die Möglichkeiten des Schutzes der Minderheitsaktionäre vor einer zu großen Mehrheitsmacht in der Investmentaktiengesellschaft und passt das Konzept der asymmetrischen Mitgliedschaft rechtsfortbildend an. Angesichts der Allgemeingültigkeit des angepassten Konzepts der asymmetrischen Mitgliedschaft plädiert der Autor abschließend dafür, die Streichung des Grundsatzes der Satzungsstrenge und die Einführung stimmrechtsloser Anlageaktien als zentrale Innovationen dieses Konzepts in das allgemeinen Aktienrecht zu übernehmen.