Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz.

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verortet die Verantwortung für eine personen- und verhaltensbezogene Störung beim Arbeitnehmer. In der praktischen Anwendung kommt es jedoch vor, dass beide Arbeitsvertragsparteien zur Entstehung der Störung beigetragen haben. Die Arbeit untersucht, in wie weit der Arbeitnehmer, insbesondere bei der betriebsbedingten Kündigung, das Risiko für fremdes Fehlverhalten trägt, und welche Konsequenzen die arbeitgeberseitige Mitverantwortung für die Ausübung des Kündigungsrechts hat. Die Mitverantwortung des Arbeitgebers führt nicht automatisch zu einem Ausschluss des Kündigungsrechts. Die Mitverantwortung kann dazu führen, dass sich die Rechtsausübung erschwert, da der der in der Interessenabwägung zugrunde zu legende Maßstab zu modifizieren ist.

Lisa Kraayvanger studied law at the Leibniz University of Hanover. She worked as a research assistant at the Chair of Civil Law, Labour Law and Civil Procedure Law of Prof. Dr. Roland Schwarze in Hanover. In 2022, she was graduated as Dr. iur. by the Faculty of Law of the University of Hanover. Lisa Kraayvanger works as a lawyer.

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