Die Mönchsorden des Mittelalters als genossenschaftliche Einungen
Autor: | Wagner, Tanja |
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EAN: | 9783640116027 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Geschichte |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 32 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 02.08.2008 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Universität Passau, Veranstaltung: Hauptseminar Genossenschaftliche Einungen im Mittelalte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die mittelalterliche Gesellschaft wird zumeist als in Stände gegliedert wahrgenommen. Die grundlegende Einteilung in Klerus und Laien beginnt schon sehr früh im 2. Jh. Seit dem 5. Jh. verbreitet sich die Lehre des Augustinus von der tria genera hominum, einer Dreiteilung der Gesellschaft in Kleriker, Mönche und Laien. Durch die Herausbildung des Rittertums im weiteren Verlauf des Mittelalters kommt um das Jahr 1000 parallel zu dieser eine andere Ständelehre auf, nämlich die funktionale Dreiteilung der Gesellschaft in oratores, bellatores, und laboratores. Die Einteilung der Menschen in derartige Stände gilt im Mittelalter als von Gott so gewollt und als nicht überwindbar. Eine derartige, vereinfachte ideologische Gliederung wie die funktionale Dreiteilung übersieht aber alle Überschneidungen, Verwicklungen und Abstufungen der sozialen Realität einer Gesellschaft. Einen anderen Ansatz für die Betrachtung der mittelalterlichen Gesellschaft liefert deshalb Otto Gerhard Oexle, wenn er die Ständelehre außer Acht lässt und die mittelalterliche Gesellschaft als Zusammensetzung verschiedenster sozialer Gruppen ansieht. Dabei sind jene Gruppen besonders interessant, in welchen man sich aus eigenem Willen zusammenschließt, also "gemachte" Gruppen, die durch Konsens oder Vertrag und durch ein förmliches Versprechen oder einen Eid entstehen. Daneben gibt es vier weitere konstituierende Merkmale für soziale Gruppen, nämlich eine länger anhaltende Zusammengehörigkeit und Kontinuität, eine innere Organisation, eine Abgrenzung nach außen sowie einzuhaltende Regeln und Normen. Für das Mittelalter kennt man viele derartige Gruppen. Zu den geschworenen Einungen können beispielsweise Gilden, Städte sowie Städtebünde und Universitäten gehören. Um die Frage zu klären, inwieweit Mönchsgemeinschaften als coniurationes gelten können, wird im Folgenden zuerst die Idee der vita communis vorgestellt, in der die Anfänge des Mönchtums liegen. Über deren antike Wurzeln wird das Vorbild des Mönchtums, nämlich die christliche Urgemeinde vorgestellt. Anschließend wird erörtert, wie diese Vorgaben in den ersten Mönchsgemeinschaften umgesetzt wurden. Daraufhin werden die sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen weltlichem Adel und spirituellem Mönchtum ergebenden Probleme besprochen, die im Laufe des Mittelalters zu einer Vielzahl von Reformen geführt haben. Den Abschluss bildet ein Versuch, die oben gestellte Frage zu beantworten.