Die Monarchien Spanien und Großbritannien

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Region: Westeuropa, Note: 2,3, Universität Rostock (Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaften), Veranstaltung: Parlamentarische Regierungssysteme in Europa, Sprache: Deutsch, Abstract: Die konstitutionelle Monarchie ist eine Sonderform der Monarchie. Im Allgemeinen wird die Macht des Fürsten oder Königs in dieser Staatsform durch eine geschriebene Verfassung (=Konstitution) mehr oder weniger stark eingeschränkt. Es existiert in der Regel ein Parlament das die Gesetzgebung entweder allein oder in Kooperation mit dem Monarchen wahrnimmt. Die Ernennung und Entlassung der Regierung blieb in manchen konstitutionellen Monarchien dem Herrscher überlassen in anderen ist sie Sache des Parlaments. Letztere werden dann auch Parlamentarische Monarchie genannt. Im Europa des 21.Jahrhunderts existieren noch sieben Monarchien. Diese sind neben den Skandinavischen Ländern Schweden, Norwegen und Dänemark auch Belgien, die Niederlande, Großbritannien und Spanien. Die älteste konstitutionelle Monarchie in dem modernen Sinne ist Großbritannien. Hier ging die Legislative bereits im 17. Jahrhundert vollständig an das gewählte Parlament über, welches in dem 18. Jahrhundert auch die Exekutive weitgehend seiner Kontrolle unterwerfen konnte. Als jüngste parlamentarische Monarchie zählt Spanien, das sich nach dem Tode Francos, mit dem Inkrafttreten einer neuen demokratischen Verfassung zur parlamentarischen Monarchie erklärte. Im Folgenden wird der Versuch unternommen, anhand ausgewählter Aspekte der politischen Systeme, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der britischen und spanischen Monarchie darzulegen. Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist die Analyse von Staatsoberhaupt und Regierungschef in den Regierungssystemen dieser beiden Monarchien. Um die zwei untersuchten Aspekte korrekt darstellen zu können, ist es unabdingbar, diese in dem dazugehörigen Systemzusammenhang zu präsentieren. Somit werden zunächst der Staatsaufbau und die Verfassungen beider Länder in ihren Grundzügen skizziert. Im Weiteren wird auf die Stellung der Staatsoberhäupter detailliert eingegangen. Dabei geht es um eine Erläuterung ihrer verfassungsmäßigen Position und die tatsächliche Stellung im Institutionsgefüge beider Länder. Der letzte Teil dieser Arbeit ist den Regierungschefs der beiden Länder gewidmet, hier soll besonders auf die ihnen, durch die Verfassung, gegebenen Möglichkeiten des Regierens und der tatsächlichen Ausübung ihres Amtes eingegangen werden.

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