Die Neubewertungsrücklage nach IAS 16 und IAS 38 als bilanzpolitische Maßnahme

Inhaltsangabe:Einleitung: Im Zuge der Globalisierung ist es in den letzten Jahren notwendig, dass in Europa ansässige und weltweit tätige Unternehmen sich verstärkt dem internationalen Kapitalmarkt zuwenden, um Eigen- bzw. Fremdkapital zu beziehen. Um die Konzernabschlüsse dieser Unternehmen für internationale Investoren verständlicher und akzeptabel zu machen, sind seit 2005 alle kapitalmarktorientierten, europäischen Mutterunternehmen nach einer EU-Verordnung vom Jahre 2002 verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Die Vorschriften dieser Standards sind in der Regel an den Informationsbedürfnissen des Kapitalmarkts ausgerichtet. Ein neuer Wertmaßstab in der inter-nationalen Rechnungslegung - die Bewertung zum Fair Value - soll das Vermögen in der Bilanz diesen Informationsbedürfnissen entsprechend darstellen. Dabei tritt die Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten in vielen Fällen zugunsten einer Bewertung zu aktuellen Marktwerten (Fair Value) in den Hintergrund. In der Fachliteratur wird häufig angemerkt, dass der Fair Value (beizulegende Zeitwert) als Wertmaßstab für Vermögenswerte sowie für Schulden in der Bilanzierungspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnt. Es wird oftmals von einem Trend hin zum Fair Value Accounting aller Vermögenswerte und Schulden gesprochen. Eine kürzlich veröffentlichte, im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Studie über die ‘Implementation of IFRS and the Fair Value Directive’ bei europäischen Unternehmen kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Anwendung des Fair Value Accountings in der Praxis wenig umfangreich und um einiges eingeschränkter ist, als es in den meisten Fällen angenommen wird. Insbesondere bei einem Wahlrecht zwischen der Bilanzierung zum Fair Value und der Bilanzierung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entscheiden sich Unternehmen in der Regel für letztere Möglichkeit. Dies ist nach der Studie besonders bei der Bilanzierung von Sachanlagen nach IAS (International Accounting Standard) 16 und immateriellen Vermögenswerten nach IAS 38 der Fall. Diese Standards sehen nicht nur die Bewertung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vor, sondern auch das Wahlrecht diese Bilanzpositionen stattdessen mit der Neubewertungsmethode zum Fair Value zu bewerten. Aus dieser Option zur marktorientierten Bewertung ergibt sich nach IAS 16 und IAS 38 ein in der handelsrechtlichen Rechnungslegung unbekannter Posten des [...]

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