Die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten.

Im Jahr 2018 beschloss der Bundestag die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Dieser erhält durch § 36a AufenthG eine >Obergrenze<, weshalb nur noch maximal 1.000 Visa monatlich verteilt werden. Die Arbeit geht der Frage nach, ob diese Einschränkung des Familiennachzugs mit dem deutschen Grundgesetz, der EMRK und dem Unionsrecht vereinbar ist. Dabei stellt sie auch die grundlegende Struktur sowohl des Familiennachzugs als auch des subsidiären Schutzes dar. Zudem befasst sich die Arbeit in einem Exkurs mit der Frage, ob syrischen Bürgern, die nach Deutschland geflohen sind, der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiärer Schutz zu gewähren ist. Insgesamt kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten zwar mit dem Grundgesetz, der EMRK und der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist, jedoch gegen die Familienzusammenführungsrichtlinie verstößt und daher unionsrechtswidrig ist.

Bernhard Gröhe studied law at the Faculty of Law of the University of Münster and at the Péter Pázmány University in Budapest with a focus on International Law, European Law and IPR. After completing his 1st state exams, he wrote his doctoral thesis under Prof. Dr. Fabian Wittreck on the new regulation of family reunification for persons eligible for subsidiary protection. In addition, he worked as a research assistant in an international business law firm in Düsseldorf in the areas of Capital Markets Law, Public Economic Law and Regulated Industries. In 2020, he started his legal traineeship at the Higher Regional Court of Düsseldorf.