Die Nichtanwendung deutscher unionsrechtswidriger Gesetze

Die Arbeit untersucht das für die Praxis bedeutsame und immer drängender werdende Problem der fachrichterlichen Kompetenz zur Nichtanwendung unionsrechtswidriger Parlamentsgesetze. Nach einer rechtsgeschichtlichen Einleitung und ausführlichen Darstellung der bisherigen Rechtsprechungsentwicklung wird vor allem die Frage nach der Berechtigung und nach den Grenzen des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs sowie des Effektivitätsgebots gestellt. Vor diesem Hintergrund wird aufgezeigt, dass das Grundgesetz ein umfassendes Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts einfordert und dass das Unionsrecht dem nicht entgegensteht. Abschließend schlägt die Arbeit ein praxistaugliches Verfahren in analoger Anwendung des Art. 100 Abs. 1 GG vor, das sich reibungslos in das bereits bestehende und ausgeübte Kooperationsverhältnis im europäischen Gerichtsverbund einfügen lässt.