Die Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes

Diverse bindende EU-Verordnungen zum Thema gentechnisch veränderte Organismen (GVO) haben eine Änderung des deutschen Gentechnikgesetzes notwendig gemacht. Die vom Verbraucherministerium vorgeschlagene Novellierung wurde vom Bundesrat zurückgewiesen und wird nun im Vermittlungsausschuss bearbeitet. In der Novelle werden Zuständigkeiten definiert, Bußgelder und Strafmaß gegen Verstöße festgelegt und in der Hauptsache Regelungen zum Anbau von GVO sowie den daraus entstehenden Haftungsfragen getroffen. Das Gesetz soll sicherstellen, dass sowohl dem Verbraucher als auch den Bauern eine Wahlfreiheit für oder gegen GVO erhalten bleibt. GVO anbauende Bauern sollen strikten Anbauvorschriften unterworfen werden, die unerwünschte Auskreuzungen so weit als möglich vermeiden (Vorsorgepflicht). Bauern, die GVO anbauen, sollen gesamtschuldnerisch für eventuelle wesentliche Beeinträchtigungen von Nachbarbauern haftbar sein.

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