Die Nutzung von Cloud-Diensten durch kleine und mittelständische Unternehmen.

Cloud Computing, also die flexible und bedarfsabhängige Bereitstellung bzw. Nutzung von IT-Ressourcen, nimmt aufgrund der möglichen Kostenersparnis in kleinen und mittelständischen Unternehmen eine immer größere Rolle ein. Die Nutzung von Cloud-Diensten stellt diese Unternehmen vor datenschutzrechtliche Herausforderungen. Das gilt besonders derzeit, da es mit der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH, dem EU-US Privacy Shield und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zu einigen weitreichenden Änderungen im europäischen Datenschutzrecht gekommen ist bzw. kommen wird. Diese Untersuchung geht der Frage nach, ob kleine und mittelständische Unternehmen bzw. Rechtsanwaltskanzleien mit Sitz in Deutschland ihre Kunden-, Personal- bzw. Mandantendaten im Rahmen eines sog. Software-as-a-Service (SaaS)-Dienstes an einen deutschen, europäischen oder US-amerikanischen Cloud-Anbieter datenschutzkonform auslagern können. Dabei wird u.a. ein Schwerpunkt auf die Auftragsdatenverarbeitung und die Möglichkeiten eines internationalen Datentransfers am Beispiel eines US-amerikanischen Cloud-Anbieters gelegt.

Daniel Schmid studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Seit Januar 2013 ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht von Herrn Prof. Dr. Michael Kort an der Universität Augsburg tätig.

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