Die Opposition.

Das vom Grundgesetz statuierte parlamentarische Geschehen findet vor allem in der politischen Auseinandersetzung zwischen Regierungslager und der parlamentarischen Opposition statt. Diese politische Selbstverständlichkeit ist mit Blick auf den Verfassungstext sonderbar. Das Grundgesetz erwähnt die Opposition an keiner Stelle. Rechtsnatur und Funktionsbereich der Oppositionskräfte ergeben sich scheinbar wie aus ungeschriebenen Regeln. Der Autor untersucht in der Arbeit die Rechtsnatur und den rechtlichen Funktionsbereich der Opposition. Dabei gelangt er zum Ergebnis, dass es sich bei der Opposition um eine verfassungsrechtliche Funktion handelt, der keine eigenständigen Rechte aus dieser Rolle heraus zugeordnet werden können. Dennoch enthält das Grundgesetz einen umfassenden Katalog an parlamentarischen Rechten vor, um die Oppositionsfunktionen (Kritikfunktion, Kontrollfunktion und Alternativfunktion) zu ermöglichen.

Daniel Mundil studierte Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) und legte im Jahre 2008 seine erste juristische Prüfung mit dem Schwerpunktbereich »Staat und Verwaltung« ab. Danach absolvierte er der das Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht u.a. mit Stationen in London und Brüssel. Nach dem Ablegen der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2011 trat der Autor eine Stelle als akademischer Mitarbeiter an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) an und praktiziert seitdem als Rechtsanwalt in Berlin.