Die Organe der Europäischen Union und deren institutionelles Gefüge. Ein Überblick

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist, anhand dieser beispielhaft gewählten Struktur, auf die wesentlichen Verbindungen und Zusammenhänge sowie etwaige Wechselbeziehungen zwischen den Organen der EU einzugehen und diese zu verdeutlichen. Dies soll mit Rücksicht auf den Umfang der Arbeit in angemessener Form und vereinfachend erfolgen. Die Europäische Union (EU) stellt eine politische und wirtschaftliche Vereinigung dar, die in dieser Form weltweit einzigartig ist. 28 souveräne Staaten wirken in einer demokratischen Arbeitsweise zusammen. Schon aufgrund der Anzahl der vertretenen Staaten entstehen Komplikationen bei der Entscheidungsfindung. Zusätzlich tragen auch das komplexe System und die Dynamik der europäischen Entwicklung zu einer Verkomplizierung bei. Umso wichtiger ist für dieses supranationale Konstrukt eine funktionierende Struktur von Organen, welche für diese agieren kann und handlungsfähig ist. Durch den Vertrag von Lissabon besitzt die EU nach Art. 47 EUV eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann damit auf einen einheitlichen institutionellen Rahmen zurückgreifen. In Art. 13 Abs. 1 EUV werden abschließend die Organe der EU aufgezählt. Es handelt sich dabei um das Europäische Parlament (EP), den Europäischen Rat (ER), den Rat (Ministerrat, MR), die Europäische Kommission (EK), den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), die Europäische Zentralbank (EZB) und den Rechnungshof (EuRH) Auf Basis dieser Aufzählung sollen im Verlauf der Ausarbeitung, in der erwähnten Reihenfolge, die jeweilige Zusammensetzung sowie die Aufgaben und Befugnisse dieser Organe erläutert werden. Im Anschluss wird dann ein Fazit gezogen.

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