Die Pflegeberatung nach §7a SGBXI. Case Management

Fachbuch aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Altenpflege, Altenhilfe, Note: 1,2, APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft in Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Abschlussarbeit zur Weiterbildung als Pflegeberater/in wird ein fiktiver Fall im Rahmen eines Case Managements beleuchtet. Es erfolgt nach standardisierten Abläufen und bedient sich verschiedener Instrumente. Im Fokus steht der Versorgungsplan, in dem festgelegt wird, wie die Versorgung des Pflegebedürftigen konkret organisiert wird. Die erweiterte Pflegeberatung nach §7a SGBXI zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen und auf die dazu erforderlichen Maßnahmen hinzuwirken. Die Inhalte und die Durchführung der individuellen Pflegeberatung sollen einen gleichberechtigten und besseren Zugang zu Sozialleistungen und sozialen Hilfen gewährleisten und für eine bedarfsgerechte Unterstützung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sorgen. Die Richtlinien sind für alle Pflegeberaterinnen und Pflegeberater unmittelbar verbindlich. Im Fallbeispiel der Klientin Frau Paulina E. (im Folgenden zur Vereinfachung Frau E. genannt) wird dargestellt, dass Frau E. nicht dazu in der Lage ist, ihren Alltag selbständig zu bewältigen. Es liegen viele verschiedene Krankheitsbilder vor, gepaart mit der Uneinsicht seitens Frau E., medizinisch und pflegerische notwendige Maßnahmen durchzuführen, u.a. bedingt durch eine mittelgradige Demenz. Ihr Sohn wohnt 30 km entfernt und ist berufstätig. Er muss zeitweise das Homeoffice in die Wohnung seiner Mutter verlegen, da ihr Zustand sich stark verschlechtert hat. Der Sohn ist selbst nicht gesund und kann aufgrund seiner Hüftbeschwerden selbst kaum laufen. Für den benötigten Pflege- und Unterstützungsbedarf benötigt Frau E. mindestens Pflegegrad 2. Gegen den vorliegenden Bescheid über Pflegegrad 1 müsste bis spätestens zum 2.10.2020 Widerspruch eingelegt werden, was die Klientin allerdings ablehnt. Es gilt, die anzustrebenden Maßnahmen aufeinander aufbauend anzugehen, da in Abhängigkeit von einem höheren Pflegegrad erst mit den damit verbundenen Finanzierungsmöglichkeiten weiterführende Maßnahmen möglich sind.

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