Die Pflichten der EU-Mitgliedstaaten zum Abbau versorgungspolitisch motivierter Marktinterventionen.

Von der Europäischen Gemeinschaft gingen bereits mehrere Liberalisierungswellen aus, die sich über den Daseinsvorsorgemärkten gebrochen haben. Sie vermochten jedoch nur einen Bruchteil der hier anzutreffenden mitgliedstaatlichen Markteingriffe wegzuspülen. Ole Marquard Andresen nimmt in seiner Untersuchung zunächst eine Typisierung der noch immer anzutreffenden Markteingriffe vor. Sodann weist er die Verpflichtung der Mitgliedstaaten nach, bestimmte Markteingriffstypen abzustellen. Rein innerstaatlich besteht zwar eine Prärogative der Staatsorgane, wenn diese bei der Neuordnung von Märkten die widerstreitenden öffentlichen Interessen abwägen. Jedoch wird dieses Abwägungsergebnis durch das 'Binnenmarktrecht' überlagert, obwohl auch dieses die Berücksichtigung des allgemeinen (öffentlichen) Interesses an der Versorgungssicherheit zulässt. Deshalb kennzeichnet der Autor die Mitgliedstaaten als Erfüllungsgaranten und die Kommission als Überwachungsgarant der weiteren Liberalisierung.