Die Problematik von Benachteiligungen aus Gründen der Religion oder Weltanschauung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im europäischen Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik von Benachteiligung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung im kirchlichen Individualarbeitsrecht. Ziel ist es, dem Leser einen Überblick darüber zu geben, welche Auswirkungen der europäische Diskriminierungsschutz auf die zukünftige Rechtslage der Kirchen, anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, insb. der katholischen Kirche, haben könnte. Das 'Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz', das u.a. die europäische Richtlinie 2000/78/EG 'des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf' in nationales Recht umsetzt, ist nach h.M. als ein 'für alle geltendes Gesetz' eine Schranke der korporativen Religionsfreiheit, der nach Art. 4 Abs.1 & Abs.2, Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV geschützten Organisationen. Die eigentliche Problematik eines kirchlichen Arbeitsrechts besteht darin, dass dieses sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene auf zwei großen Grundsäulen beruht, die sich gegenseitig beeinflussen.. Die grds. auch für den kirchlichen Arbeitgeber geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften werden nämlich in vielerlei Hinsicht durch das nationale Staatskirchenrecht bzw. das auf allgemeinen Rechtsgrundsätzen und Gemeinschaftsgrundrechten beruhende europäische 'Gemeinschaftskirchenrecht' modifiziert. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, inwieweit das Gemeinschaftsrecht auf das weitreichende verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen einwirkt bzw. auch nationales Verfassungsrecht verdrängt. Überdies muss der Frage nachgegangen werden, ob das 'Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz' in seiner derzeit gültigen Fassung mit der ihm zugrundeliegenden Richtlinie vereinbar ist. Dieser Untersuchung folgt auch der Aufbau der Bachelorarbeit.

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