Die Qualität forensischer Prognosegutachten bei Gewalt- und Sexualstraftätern

Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Psychologie - Forensische Psychologie, Strafvollzug, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institut für Psychologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Gesetzesnovellierung vom 26.01.1998 (¿Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten¿, §454(2) StPO i. Verb. mit §66(3) StGB)), hat die Kriminalprognostik an Bedeutung gewonnen. Relativ unverändert allerdings blieb die kritische Diskussion in Bezug auf die Verlässlichkeit von Kriminalprognosen und damit in Bezug auf ihre Qualität. Dieser Sachverhalt stellt den Hintergrund der vorliegenden Arbeit dar, welche sich mit der Qualität von Prognosegutachten beschäftigt. Zur Erfassung des Konstruktes Qualität wurde ein Erhebungsbogen entwickelt, welcher auf der aktuellen empirischen Literatur für Prognosegutachten basiert und die entsprechenden Mindestanforderungen abprüft. Die Studie konnte zeigen, dass die Gutachtenqualität sich seit der Gesetzesnovellierung 1998 signifikant verbessert hat. Der Effekt war mit d = 0,8 groß. Mit einer größeren Effektstärke von d = 0,9 wurde ein signifikanter Qualitätsunterschied zwischen den von Ärzten bzw. Psychiatern und Psychologen erstellten Kriminalprognosen, zugunsten letzterer Berufsgruppe, festgestellt. Weiterhin konnten signifikante Qualitätsunterschiede von mittlerer bzw. kleiner Effektstärke in Bezug auf die der Kriminalprognose zugrunde liegende Fragestellung sowie den Vergleich von Gutachten, welche im Ergebnis zu günstigen bzw. ungünstigen Prognosen gekommen sind, ermittelt werden. Eine tiefer gehende Analyse der Ergebnisse zeigte, dass die beobachteten Qualitätsunterschiede im Gesamtscore immer mit qualitativen Unterschieden hinsichtlich der Auseinandersetzung mit der Delinquenzanalyse und den protektiven bzw. Risikofaktoren einhergehen. Die Studie konnte insgesamt zeigen, das die Qualität von Kriminalprognosen sich in den letzten Jahren deutlich steigern konnte. Eine Steigerung, die im wesentlichen der Berufsgruppe der Psychologen zuzuschreiben ist. Gleichzeitig bleibt jedoch auch festzustellen, dass alle Gutachten, hinsichtlich ihrer Qualität, noch Verbesserungsmöglichkeiten haben, da keines der Prognosegutachten dem maximal zu erreichenden Punktwert des Erhebungsbogens nahe gekommen ist.

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