Die Quotelung bei Obliegenheitsverletzungen nach § 28 VVG 2008

Im Zuge der VVG-Reform hat der Gesetzgeber im Bereich der vertraglich geregelten Obliegenheiten mit der Einführung einer vom Verschulden des Versicherungsnehmers abhängigen Quotelung eine weitreichende Änderung vorgenommen. Wurden bislang Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer meist mit der vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers sanktioniert, tritt an die Stelle der Leistungsfreiheit nun die Leistungskürzung. Diese Reform ist sehr umstritten. Ihre Gegner stellen die praktische Handhabbarkeit der Neuregelung in Frage. Zentrales Thema der vorliegenden Arbeit ist deswegen, wie die Quotelung handhabbar gemacht werden kann. Hierbei sind zwei Fragen zu unterscheiden: Zum einen, welche Parameter überhaupt zur Grundlage der Quotelung gemacht werden können. Zum anderen, in welchem Verhältnis diese Parameter zueinander stehen. In diesem Zusammenhang ist ein Blick in die Schweiz interessant, wo sich mit Art. 14 Abs. 2 VVG Schweiz ein Vorbild für die Quotelung findet. Im Weiteren sind die bislang in der deutschen Literatur diskutierten Ansätze zur Handhabung der Quotelung einer eingehenderen Untersuchung zu unterziehen. Schließlich sind die Bewertungssituationen des deutschen Rechts in den Blick zu nehmen, bei denen - wie bei der Festlegung eines Schmerzensgeldes - aus einer Gesamtbewertung unterschiedlichster Parameter feste Rechengrößen ermittelt werden. Es muss geklärt werden, ob aus der Betrachtung dieser Vorschriften bzw. Rechtsinstitute Erkenntnisse für den Umgang mit der Quotelung gewonnen werden können. Im Anschluss an diese grundsätzlichen Probleme stellen sich weitere Fragen, die das neue Recht mit sich bringt und die beantwortet werden müssen, insbesondere, wie zu quoteln ist, wenn mehrere Obliegenheitsverletzungen zusammentreffen, und wie sich die Quotelung in der KFZ-Haftpflichtversicherung gestaltet. Der Titel wurde für die Anwendung in der Rechtspraxis konzipiert.