Die Realisation von Inklusion bei psychisch erkrankten Menschen in einer geschützten Werkstatt
Autor: | Eichler, Sven |
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EAN: | 9783656886495 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Medizin |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 24 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 02.02.2015 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Medizin - Therapie, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: In dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind deren Rechte in Bezug auf Teilhabe und Inklusion in der Gesellschaft festgelegt worden. Dieses Übereinkommen trat am 3. Mai 2008 in Kraft und wurde bereits am 30. März 2007 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Die Vertragsstaaten erkennen an, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben (Art.19) und die Möglichkeit haben müssen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens zu erreichen und zu bewahren (Art.26). Sie haben das gleiche Recht auf Arbeit, insbesondere das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen (Art.27). Werkstätten sind geschützte Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation. Sie schaffen Voraussetzungen und Strukturen, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, wenn auch in einem geschützten Umfeld. Das Ziel der Teilhabe am Arbeitsmarkt allein reicht jedoch nicht aus, um Inklusion zu erreichen, vielmehr müssen individuelle Bedürfnisse, Umweltfaktoren, Freiheit und Rechtssicherheit sowie der Einbezug in die Gesellschaft mit berücksichtigt werden. Die Inklusion behinderter Menschen ist im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein erklärtes Ziel der Bundesrepublik Deutschland, weshalb die Aufgaben der Werkstätten und ihr gesetzlicher Auftrag notwendiger denn je sind. Inklusion ist in meinem Tätigkeitsfeld ein immer wiederkehrender Begriff und erklärte Aufgabe einer Werkstatt, in welcher psychisch behinderte Menschen tätig sind. Bei meiner Recherche vorhandener Literatur war immer wieder erkennbar, dass die Teilhabe am Arbeitsleben und Inklusion Zielvorgaben sind, die sich größtenteils auf die Gesellschaft und den allgemeinen Arbeitsmarkt beziehen. Werkstätten haben den Auftrag, diese Zielvorgaben zu erfüllen, jedoch ist nicht klar erkennbar, welche Position eine Werkstatt im Sinne der Inklusion einnimmt. Wann und wo beginnt Inklusion? Sind Werkstätten als ¿vorinklusive¿ Einrichtungen zu betrachten, oder findet Inklusion dort schon statt? Sind Werkstätten Bestandteil des Arbeitsmarktes? Diese Unklarheiten haben mein Interesse geweckt und mich dazu bewogen, mich näher mit diesem Thema auseinanderzusetzen.