Die Realteilung nach § 16 Abs. 3 EStG. Voraussetzungen, Besonderheiten und Rechtsfolgen der Realteilung
Autor: | Juliane Sandmann |
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EAN: | 9783346863973 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 28.04.2023 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Betriebsveräusserung Betriebsveräußerung Gewerbebetrieb Mitunternehmer Mitunternehmeranteil Teilbetrieb stille Reserven Übertragung |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, die Regelungen des § 16 Abs. Satz 3 hinreichend zu definieren und die Anwendungsvorschriften kritisch zu analysieren. Somit soll ein Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie die Folgen der Realteilung geschafft werden. Das zweite Kapitel dieser Arbeit dient der Definition der Realteilung nach § 16 Abs. Satz 3 EStG und soll somit bereits zu Beginn einen Überblick verschaffen. Die Kapitel drei und vier beschreiben die Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen der Realteilung nach aktueller Gesetzeslage. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf Kapitel fünf dieser Arbeit, welche die Besonderheiten im Rahmen der Realteilung beleuchtet und kritisch analysiert. Kapitel sechs soll ergänzend hierzu einen kurzen Überblick über die Folgen im Bereich anderer Steuerarten verschaffen und das siebte Kapitel fasst noch einmal die wichtigsten Änderungen durch den Realteilungserlass der Finanzverwaltung zusammen, welcher bereits im Laufe dieser Arbeit an mehreren Stellen relevant sein soll. Somit wird ein allgemeiner Überblick über die Realteilung nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG geschaffen. Die Realteilung nach § 16 Abs. 3 EStG regelt die Übertragung von Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen oder Einzelwirtschaftsgütern einer Mitunternehmerschaft in das jeweilige Betriebsvermögen der Mitunternehmer bei Auflösung einer Personengesellschaft oder Ausscheiden eines Mitunternehmers. Ziel der Vorschrift ist es, hierbei die Aufdeckung stiller Reserven möglichst zu vermeiden. Der Gesetzgeber hat den Begriff der Realteilung nicht hinreichend definiert.2 Dies erschwert die Gestaltung der Anwendung in der Praxis erheblich. Die Finanzverwaltung hat infolgedessen mit dem sogenannten Realteilungserlass reagiert. Mit BMF-Schreiben vom 19.12.2018 wurde der Realteilungserlass von der Finanzverwaltung neu gefasst und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.