Die Rechte Schwerbehinderter nach SGB IX im Überblick

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziologie - Sonstiges, Note: 2,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Veranstaltung: Antidiskriminierungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) ist zum 1. Juli 2001 in Kraft getreten und ersetzt das vorher gültige Schwerbehindertengesetz (SchwbG) sowie das Rehabilitations-Angleichungsgesetz (RehaG). Durch das SGB IX soll die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen in der BRD gefördert werden. Das neunte Sozialgesetzbuch ist in zwei Teile untergliedert. Der erste Teil enthält acht Kapitel mit Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Im zweiten Teil finden sich besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Das Schwerbehindertenrecht ist Rechtsgrundlage für weitere Verordnungen, wie zum Beispiel die Werkstättenverordnung (WVO), die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV), die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) und die Wahlordnung Schwerbehinderten-vertretungen (SchwbVWO). In der vorliegenden Arbeit soll jedoch ausschließlich ein grundlegender Überblick über die Rechte Schwerbehinderter nach dem SGB IX gegeben werden.

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