Die Rechtsetzungsbefugnisse der italienischen Regierung.

Die italienische Regierung verfügt - anders als die deutsche - über umfassende Rechtsetzungsbefugnisse. Verordnungen der Regierung spielen deshalb in der Rechtspraxis eine herausragende Rolle. Zugleich stößt die Funktion der Regierung als Rechtsetzungsorgan auf wachsende Kritik. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor Entstehung und Umfang, Funktion und Kontrolle dieser Befugnisse. Seit der staatlichen Einigung Italiens im neunzehnten Jahrhundert nimmt die Regierung weitreichende Rechtsetzungsbefugnisse in Anspruch. Teilweise ermächtigt das Parlament die Regierung, Gesetzesverordnungen auf einem bestimmten Gebiet zu erlassen, teilweise erläßt die Regierung in Ausnahmesituationen eigenständig vorläufig wirksame Notverordnungen. Gesetzesverordnungen erfüllen eine wichtige Aufgabe etwa bei umfangreichen Regelungsvorhaben oder der fristgerechten Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften. Ursprünglich allein für Ausnahmesituationen vorgesehen, haben Notverordnungen einen erheblichen Funktionswandel erfahren. Dank eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens beschließt die Regierung Notverordnungen zur zügigen Umsetzung des politischen Programms. Diese Entwicklung stößt auf heftige Kritik. Der Autor untersucht vorhandene Kontrollmechanismen und kommentiert die jüngsten Ansätze in der Verfassungsrechtsprechung. Der Ausnahmecharakter der Notverordnungsgebung kann danach nur durch eine grundlegende Reform des Gesetzgebungsverfahrens wiederhergestellt werden.