Die Rechtsfigur des Sonderbeauftragten als öffentlich-rechtlich bestellter Verwaltungsmittler
Autor: | Franz Unkel |
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EAN: | 9783862981359 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 10.11.2011 |
Untertitel: | Ein Beitrag zum Versicherungsaufsichtsrecht und zum Problem der Inländerdiskriminierung |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Abwicklungsverfahren Belange der Versicherten Beliehener Finanzmarktaufsicht Notvorstand Staatskommissar Tre Versicherungsaufsicht Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Verwaltungshelfer Wirtschaftsaufsicht öffentlich-rechtlicher Beauftragter |
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Die Arbeit behandelt das versicherungsaufsichtsrechtliche Instrument der Rechtsfigur des Sonderbeauftragten. Sie stellt seine Entwicklung, die Voraussetzungen der Einsetzung eines Sonderbeauftragten, dessen erforderliche Qualifikation, seine Bestellung und Abberufung sowie Fragen der Haftung und des Rechtsschutzes dar und konkretisiert die bisweilen als Rechtsfigur sui generis bewertete Rechtsstellung eines Sonderbeauftragten näher als öffentlich-rechtlich bestellter Verwaltungsmittler. Im Rahmen der Untersuchung wird dabei auch auf das Problem der "Inländerdiskriminierung" aufgrund unterschiedlicher Behandlung von unionsausländischen und inländischen Versicherungsunternehmen im Rahmen der laufenden Aufsicht eingegangen. Es wird dargelegt, dass die Frage der Zulässigkeit einer Inländerdiskriminierung jedenfalls dann, wenn diese nicht unionsrechtlich zwingend ist, ausschließlich am Maßstab des nationalen Rechts zu beurteilen ist, und zwar am Maßstab der Freiheits(grund)rechte, also primär am Maßstab von Artikel 12 GG, und nicht - mangels Anwendbarkeit - am allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 GG. Des Weiteren werden Ausführungen zur Versicherungswirtschaft sowie zur Notwendigkeit der Versicherungsaufsicht, zu deren Aufgabe und zu ihrer konzeptionellen Ausgestaltung gemacht. Die Arbeit ist in erster Linie an Versicherungsaufsichtsbehörden und Versicherungsunternehmen gerichtet, darüber hinaus aber auch an alle anderen, für die das Versicherungsaufsichtsrecht von Relevanz oder Interesse ist.