Die Rechtsformwahl für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden nach nordrhein-westfälischem Landesrecht

Die Untersuchung analysiert die für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden zur Verfügung stehenden Rechts- und Organisationsformen unter besonderer Berücksichtigung des nordrhein-westfälischen Landesrechts. Nach der Darstellung der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden wird auf die Rechts- und Organisationsformen: Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Zweckverband, Anstalt öffentlichen Rechts sowie die privatwirtschaftlichen Rechtsformen GmbH und Aktiengesellschaft eingegangen. Anschließend werden die Rechts- und Organisationsformen in einem Vergleich gegenüber gestellt und eine Bewertung vorgenommen. Das Fazit der Untersuchung geht auf die Besonderheiten der Rechtsformwahl der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sowie auf aktuelle Rahmenbedingungen ein.

André Klocksin, LL.B., wurde 1971 in Bielefeld geboren. Sein Studium des Wirtschaftsrechts an der Hamburger Fern-Hochschule schloss der Autor im Jahre 2013 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Laws erfolgreich ab. Seit 1999 ist der Autor als Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Öffentlicher Sektor selbstständig tätig.