Die Rechtsstellung fremder Staaten und sonstiger juristischer Personen des ausländischen öffentlichen Rechts im deutschen Verwaltungsprozeßrecht.

Aufgrund der fortschreitenden Internationalisierung des Rechts und der wachsenden Zahl grenzüberschreitender Aktivitäten stellt sich auch im Verwaltungsprozeßrecht die Frage, ob und inwieweit fremde Staaten und ihre Untergliederungen öffentlich-rechtliche Ansprüche im Inland gerichtlich durchsetzen können. Die vorliegende Arbeit soll der Klärung der grundlegenden rechtlichen Probleme in diesem Bereich dienen. Wesentliche Erkenntnisse des Autors sind, daß weder Geltendmachung ausländischer noch inländischer öffentlich-rechtlicher Ansprüche fremder Staaten im Inland völkerrechtliche Bedenken entgegenstehen, daß die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei der Geltendmachung ausländischer öffentlich-rechtlicher Ansprüche von dem Vorliegen eines innerstaatlichen Rechtsanwendungsbefehls abhängt und daß auch fremde Staaten in Abhängigkeit von der jeweiligen Rechtsquelle und der verwaltungsprozessualen Schutznormtheorie vor deutschen Verwaltungsgerichten klagebefugt sind. Erörtert werden in letzterem Zusammenhang insbesondere Fragen des grenzüberschreitenden Schutzes deutschen Verwaltungsrechts, der interkommunalen Zusammenarbeit, der Anwendung ausländischen öffentlichen Rechts und der Klagebefugnis aufgrund Europäischen Gemeinschaftsrechts.