Die Rechtswirkung der Zustimmungsverweigerung nach § 99 BetrVG - zugleich eine Betrachtung der Schutzrichtung des § 99 BetrVG

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13,00 Punkte, Universität Trier, Veranstaltung: Prüfungsseminar im Schwerpunktbereich "Arbeits- und Sozialrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Die enorme Wichtigkeit und Praxisrelevanz des vorliegenden Mitbestimmungsrechts zeigt sich vor allen Dingen darin, dass die heutige moderne Arbeitswelt durch immer höhere Arbeitsanforderungen an die einzelnen Arbeitnehmer von einem ¿Kommen und Gehen¿ geprägt ist, sodass die Fluktuationsrate in den einzelnen Betrieben konstant in Bewegung bleibt und es kontinuierlich zur Durchführung aller möglichen personellen Maßnahmen i.S.d. § 99 BetrVG kommt. In der vorliegenden Darstellung soll nun die rechtliche Wirkung, die von der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu der geplanten personellen Maßnahme ausgeht, in ihrer Gesamtheit dargestellt werden. Hierzu wird die Arbeit in zwei Teile aufgegliedert: Im ersten Teil (B.) soll die Frage beantwortet werden, wann die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats überhaupt eine Rechtswirkung entfaltet, bevor im zweiten Teil (C.) der Ausarbeitung näher auf die Problematik eingegangen wird, wie die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats rechtlich wirkt. [...]