Die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch das Bauplanungsrecht
Autor: | Anne Herrmann |
---|---|
EAN: | 9783845298535 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 09.05.2019 |
Untertitel: | Juristische Geltung und Realisierung im sozialen System |
Kategorie: | |
Schlagworte: | BauGB Bauplanungsrecht Baurecht Bodenrecht Bodenversiegelung Brachflächen Brachflächenreaktivierung Flächeninanspruchnahme Flächenverbrauch Folgenutzu Innenentwicklung Nachverdichtung Nutzungsmischung Renaturierung Öffentliches Baurecht |
110,00 €*
Versandkostenfrei
Die Verfügbarkeit wird nach ihrer Bestellung bei uns geprüft.
Bücher sind in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen abholbereit.
Flächeninanspruchnahme ist in Deutschland ein altbekanntes Problem. Die Politik ist sich spätestens seit den 1970er Jahren der Auswirkungen bewusst. Immer wieder werden politische Ziele, etwa in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, vorgelegt. Dabei kommt dem Bauplanungsrecht eine entscheidende Rolle zu. Die Arbeit verdeutlicht erstmals umfassend und detailliert, dass das Bauplanungsrecht eine Vielzahl von Optionen für eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bereithält und untersucht zugleich, ob es auch hinreichend gerüstet ist, um einer extensiven Flächeninanspruchnahme einen Riegel vorzuschieben. Die zahlreichen Maßnahmen für eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme werden anhand von Beispielen und genauen Definitionen herausgestellt sowie zueinander in eine Rangfolge gesetzt. Zu jeder Maßnahme werden die einschlägigen Normen dargestellt und gewichtet. Dabei erfasst die Arbeit sowohl die Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten in den Bauleitplänen, die Planungsziele und Planungsleitlinien der Abwägung, die Planungsersatzvorschriften als auch die Maßnahmen des Besonderen Städtebaurechts. Darüber hinaus geht die Arbeit auf die Wirkung der für die Maßnahmen einschlägigen Normen ein. Analysiert werden dabei unter anderem das Flächenmanagement, die Ressourcenschonung der Verwaltung und mögliche Kooperationen wie etwa durch das Kooperative Städtebaurecht.