Die Reform des Föderalismus im Wasserhaushaltsrecht.

Die Föderalismusreform 2006 führte für den Bereich des Wasserhaushaltsrechts zu einer Vollkompetenz des Bundes mit Abweichungsrechten der Länder. Die Untersuchung wertet die wasserrechtlichen Reformbestrebungen sowie das grundlegend novellierte Bundes- und Landesrecht aus. Sie untersucht dabei, ob die vielfach geäußerten Einwände gegen die Abweichungsbefugnis berechtigt sind und die Reform ihre Ziele erreichen konnte. Im Schwerpunkt werden die Struktur des abweichungsfesten Bereichs anhand des Verfassungs- und einfachen Gesetzesrechts sowie handhabbare Abgrenzungskriterien herausgearbeitet. Problematisch bleiben die fortbestehende Verflechtung der Kompetenzsphären, die Einbindung von Verordnungsrecht in die Abweichungsbefugnis und die Transformationstauglichkeit.

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