Die Revision des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts - Eine Gefahr für die makroökonomische Stabilität?

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich VWL - Makroökonomie, allgemein, Note: 1,7, Technische Universität Berlin (Institut für Volkswirtschaftslehre ), Veranstaltung: Seminar: Osterweiterung und Europäische Integration, Sprache: Deutsch, Abstract: Nachdem in Deutschland, Frankreich und Portugal die Begrenzung der Neuverschuldung auf 3% des BIP in Marktpreisen überschritten wurde, wird einerseits verlangt, die verordnete haushaltspolitische Disziplin unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung strikt einzuhalten. Andererseits besteht die Forderung einer grundlegenden Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP). Begründet wird der Reformbedarf des SWP durch das einseitig ausgelegte Ziel der Geldwertstabilität. Eine solide Haushaltspolitik verlange eine Konsolidierung über die finanzpolitische Stärkung des Wirtschaftswachstums, welche durch die Verschuldungskriterien verhindert wird. Diese Seminararbeit beschäftigt sich somit mit der Revision/Reformierung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP). In gewissem Umfang erfolgt auch eine kritische Betrachtung hinsichtlich makroökonomischer Gefahren, welche aus der Reformierung des SWP für die EU entstehen können. Nach einem kurzen historischen Überblick in Gliederungspunkt (GP) 2 erfolgt in GP 3 eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der bisherigen Erfahrungen mit dem 'alten' SWP. Anschließend werden in Gliederungspunkt 4 Vorschläge zur Reformierung des 'alten' SWP diskutiert. Diese Seminararbeit schließt mit einem Fazit in GP 5 und basiert in ihrer Argumentation und kritischen Betrachtung vorrangig auf den möglichen makroökonomischen Auswirkungen, die im Zusammenhang mit einer Reformierung des SWP entstehen können. Da am 22./23. März 2005 einer 'Lockerung' des SWP seitens des ECOFIN-Rats und der EU-Kommission stattgegeben wurde, sind mögliche wirtschaftliche Auswirkungen also in gewissem Umfang rein spekulativer Natur. Die diskutierten Reformvorschläge basieren daher auf Äußerungen, welche im Vorfeld der Änderung vom März erfolgten.