Die Rezeption »westlicher« Verfassungsrechte in der Türkei.

Seit den Reformperioden im Osmanischen Reich und noch stärker seit der Gründung der Republik Türkei war die Rezeption von Recht aus dem >Westen< eine der maßgeblichen Methoden zur Reform und Entwicklung des türkischen Rechts. Hieran knüpft die Arbeit an und geht der Fragestellung nach, welche Normen, Prinzipien und Institutionen aus dem >Westen< bei der Ausarbeitung der Verfassung von 1961 durch die türkischen Verfassungsgeber übernommen wurden. Dabei werden sowohl die Gründe und Legitimationen als auch die Grenzen der Rezeption >westlicher< Verfassungsrechte untersucht. Die Arbeit legt dar, dass die türkischen Verfassungsgeber im Wege einer vergleichenden, selektiven Rezeption eine Verfassung schufen, die eine Komposition aus verschiedenen Verfassungsordnungen darstellte. Zu diesen Verfassungsordnungen gehörten neben der türkischen Vorgängerverfassung von 1924 in erster Linie die italienische Verfassung von 1947/1948 und das deutsche Grundgesetz von 1949. Zudem kam der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eine Vorbildfunktion zu.

Metin Batkin studied law at Goethe University Frankfurt. He was a doctoral student at the Max Planck Institute for European Legal History (now the Max Planck Institute for Legal History and Legal Theory), where he attended the International Max Planck Research School for Comparative Legal History. Following his legal clerkship in Frankfurt and Berlin (elective stage at the Federal Ministry of Justice and Consumer Protection), he joined a major law firm as an attorney where he advised commercial enterprises and the public sector in public law. Since 2018, he has worked as a legal advisor at the Federal Ministry of the Interior, Building and Community.