Die Richtlinie 2002/14/EG 'Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer' und die derzeitige Rechtslage in der BRD

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Labor Law, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Die Richtlinie 2002/14/EG als ' Renault- Richtlinie' Spekulative Personalabbaumaßnahmen europäischer Konzerne waren der Anstoß für den Richtlinienvorschlag der Kommission. 'Die Betriebsschließung in Vilvoorde' Auf einer Sitzung des belgischen Betriebsrats in Vilvoorde kündigte der Präsident der Renault-Gruppe am 27. Februar 1997 die Schließung des Renault-Werks an. Der Europäische Betriebsrat der Renault-Gruppe war bis dahin jedoch von der geplanten Betriebsschließung nicht unterrichtet worden. Gerichte beschäftigten sich in mehreren Instanzen über das Thema und sahen die geplante Werksschließung als Verstoß gegen die Grundsätze der damaligen RL 94/95/EG an, wobei sie sich insbesondere auf das Gebot der rechtzeitigen Unterrichtung und Anhörung bezogen. Betroffen von der Schließung waren ca. 3.100 Arbeitsplätze. Fälle: 'Panasonic' und 'Marks & Spencer' Am 4. Mai 1998 wurde ein ähnlicher Fall entschieden. Hier wurde der Panasonic France S.A. im Wege der einstweiligen Verfügung die Schließung des Panasonic-Werks in Longwy und die damit verbundene Entlassung von 130 Mitarbeitern untersagt. Der Grund in der Entscheidung lag auch hier darin, dass vor der Stilllegung des Werkes keine Beteiligung des Europäischen Betriebsrates stattgefunden hatte. Ähnliche Entscheidungen ergingen auch bei der geplanten Schließung von 18 französischen Kaufhäusern der britischen Handelskette Marks & Spencer.1 1 Vgl. Bauckhage, 2005/2006, Diss., S. 24 ff. 'Sabena' Die belgische Fluggesellschaft 'Sabena' meldete 2001 Konkurs an und informierte die Belegschaft per email darüber, dass sie am nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit kommen sollte.2