Die Rolle der Rechtsprechung in der Zeit des Nationalsozialismus. Ein kurzer Überblick

Essay aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1.0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit setzt sich mit der Rechtsprechung im Nationalsozialismus auseinander. Dabei betrachtet sie die dogmatischen Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtsverständnisses und der zugrundeliegenden Rechtsphilosophie. Diese sind von der Überwindung des rationalistischen Geistes der Aufklärung, der als Überfremdungserscheinung wahrgenommenen Aufklärungsphilosophie des philosophisch-soziologischen Positivismus englisch-französischer Herkunft geprägt und müssen als Loslösung vom aufklärerisch entdeckten Naturrecht verstanden werden. Eine höhere Begründung für geltendes Recht wird im völkischen Nationalismus gefunden. So sei das Recht eine wirkliche Macht im Leben der Völker und Menschen, Teil des Gemeinschaftslebens, sprich eine wirklich seiende Lebensform der Gemeinschaft und die Äußerung eines Gemeinschaftslebens und darum völkisch bedingt. Fortan wird die völkische Gemeinschaftsbindung zum Ideal von Rechtstheorie und -praxis erhoben. Die ideologische Umwidmung des Rechtsverständnisses geht einher mit dem Volksgemeinschaftsprinzip sowie dem Führerprinzip, der Einheit von Recht und Sittlichkeit und der Ablehnung des Rechtspositivismus. Hierfür muss die bestehende Rechtsordnung nicht gänzlich revolutioniert, sondern lediglich ausgehöhlt und pervertiert werden. Rechtstheoretiker tun sich hervor um die Pervertierung des Rechts staatsrechtlich zu legitimieren als auch Karrieristen wie Roland Freisler. Nach dem Untergang des nationalsozialistischen Staates muss die Renaissance eines humanen rechtsphilosophischen Denkens an die seit 1933 verschütteten Traditionen der deutschen Geistesgeschichte anknüpfen.