Die Rolle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Veranstaltung: Management of Small & Medium-Sized Enterprises, Sprache: Deutsch, Abstract: Selten hat ein anderes Gesetz im Vorfeld für so viel Kontroversen gesorgt, wie das am 18.06. 2006 in Kraft getretene ¿Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz¿ (AGG). Die einen warnten von Trittbrettfahrern die sich mit Scheinbewerbungen Schadenersatz Zahlungen von Arbeitgebern wegen mangelnder Bewerbungsverfahrensfehlern erschleichen würden und andere prophezeiten das Ende der Vertragsfreiheit für Unternehmen. Der damalige Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) sprach sogar von der Schaffung eines Bürokratiemonsters. Dass AGG hat zum Ziel Personen zu schützen, die wegen Merkmalen benachteiligt werden für die sie nichts können. Diese Merkmale sind, ethnische Herkunft oder Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sowie Alter und sexuelle Identität. Die Europäischen Richtlinien zur Bekämpfung von Ungleichheit hätten eigentlich schon 2003 in nationales Recht umgewandelt werden müssen, doch bedingt durch den großen Widerstand gegenüber dem Gesetz verzögerte die deutsche Gesetzgebung dessen Verabschiedung. Während Großunternehmen oder Konzerne. sich aufgrund ihrer Bekanntheit für angreifbarer halten und daher schnell mit Schulungen Ihrer Mitarbeiter angefangen haben, vertrauen kleine und mittlere Unternehmen auf ihre Fähigkeiten. Anders als Großunternehmen oder Konzernen verfügen sie nicht über eine eigenständige und gut ausgebildete Rechts- oder Personalabteilung. Dementsprechend kann sich die Schlussfolgerung ergeben, dass Entscheider von kleineren und mittleren Unternehmen deutlich stärker durch den Gesetzeswortlaut belastet sind, als große Unternehmen.

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