Die Rückabwicklung gegenseitiger Verträge als einheitliches Problem

Das deutsche Recht kennt mit Rücktrittsrecht, Widerrufsrecht, Bereicherungsrecht und Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mehrere Normenkomplexe, die die Rückabwicklung gegenseitiger Verträge regeln. Dieses Nebeneinander verschiedener Rückabwicklungstypen führt zu Wertungswidersprüchen, sobald Störungen in der Rückabwicklung auftreten, d.h. sobald eine Vertragspartei nicht in der Lage ist, das Erlangte in seinem ursprünglichen Zustand zurückzugewähren. Für das englische und schottische Recht gilt ähnliches. Phillip Hellwege zeigt in dieser Untersuchung, daß ein einheitlicher Rückabwicklungstypus vorzugswürdig ist. Dafür stellt er zunächst das Nebeneinander der verschiedenen Rückabwicklungstypen und die sich daraus ergebenden Probleme und Wertungswidersprüche in den drei untersuchten Rechtsordnungen dar. Sodann weist er nach, daß alle drei Rechtsordnungen in ihrer Rechtsgeschichte einen einheitlichen Rückabwicklungstypus kannten, nämlich die Regeln zur in integrum restitutio, und er zeichnet den Weg nach, der im Verlust dieses einheitlichen Rückabwicklungstypus endete. Vor diesem Hintergrund erarbeitet der Autor einen einheitlichen Rückabwicklungstypus, der gleichermaßen für die Fortentwicklung des deutschen, englischen und schottischen Rechts sowie für ein künftiges Europäisches Privatrecht Modell stehen kann.

ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsgeschichte an der Universität Augsburg.

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