Die SEPA-Einführung in der Praxis. Handlungserfordernisse für Unternehmen
Autor: | Kristina Fischer |
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EAN: | 9783656832195 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 06.11.2014 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | BIC Bankbetriebswirt Bankwesen Corporate Banking Firmenkunden Frankfurt School Fälligkeitstag Gläubiger-ID IBAN Kai Sonntag Lastschriften Mandatsreferenz Pre-Notification SEPA SEPA-Raum SEPA-Umstellung Seminararbeit Zahlungsverkehr |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,0, Frankfurt School of Finance & Management, Veranstaltung: Bankbetriebswirt, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird beschrieben, was hinter der Idee des einheitlichen ZVs steckt, auf welche theoretischen Grundlagen SEPA aufbaut und welche Herausforderungen sich für Unternehmen bei der Umstellung ergeben. Abschließend wird der aktuelle Umsetzungsstand beschrieben und ein Fazit gezogen. Obwohl es seit 28.01.2008 bereits möglich ist, SEPA-Überweisungen zu tätigen, wurde die Bekanntmachung der notwendigen Umstellungsmaßnahmen durch Banken, Beratungsgesellschaften und Medien regelrecht verschlafen. Mit Einführung der SEPA-Lastschrift zum 2.11.2009 hätte bereits damit begonnen werden können, das Thema SEPA mit allen notwendigen Maßnahmen publik zu machen. Erst als das für Unternehmen verpflichtende Umstellungsdatum 1. Februar 2014 näher rückte, wurde begonnen, Bankkunden auf das wichtige Thema hinzuweisen. Teilweise wurden Kunden erst Ende des Jahres 2013 auf SEPA aufmerksam, einige hatten zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Wörter 'IBAN' (International Bank Account Number) oder 'BIC' (Business Identifier Code) gehört. Dies führte dazu, dass Kunden regelrecht in Panik verfielen und nicht wussten, wie sie ihren Zahlungsverkehr nach Februar 2014 tätigen sollten. Verstärkt wurde diese Panik durch das mediale Interesse und einer regelrechten Flut von Zeitungsartikeln über Liquiditätsengpässe und Insolvenzen aufgrund der nicht fristgerechten SEPA-Umstellung. Daraufhin wurde der eigentliche Umstellungstermin, auf Vorschlag der EU-Kommission, vom 1. Februar auf den 1. August 2014 verlegt.