Die Saarbrücker-Initiative gegen den Fair Value

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,3, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit geht auf die theoretischen und institutionellen Hintergründe der Fair Value-Diskussion in Deutschland ein. Auf dieser Grundlage kann eine Vereinbarkeit der Fair Value-Bewertung mit der handelsrechtlichen Rechnungslegung untersucht wer-den. Anschließend werden die wesentlichen Argumente der Fair Value-Debatte vorgestellt und anhand kurzer Beispiele erläutert. Es gilt im vierten Abschnitt die etwaigen Vor- und Nachteile der Fair Value-Bewertung kritisch zu würdigen. Aus der Würdigung ergibt sich, inwiefern die Fair Value-Bewertung als zweckgerecht bezeichnet werden kann. Es lassen sich Implikationen für die deutsche Gesetzgebung ableiten, unter welchen Bedingungen eine Implementierung der Fair Value-Bewertung in die handelsrechtliche Rechnungslegung zu rechtfertigen ist. In den International Financial Reporting Standards (IFRS) hat die Bewertung zum Fair Value in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Eine zukünftige Ausweitung des Anwendungsbereichs erscheint als wahrscheinlich. Aufgrund der Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung spielt die Fair Value-Bewertung bzw. die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auch für den deutschen Gesetzgeber eine immer größer werdende Rolle. Es stellt sich die Frage, ob der Anwendungsbereich auch im deutschen Handelsrecht ausgeweitet werden sollte, um die Informationsfunktion der Rechnungslegung zu stärken. Das für den Gläubigerschutz relevante Anschaffungskostenprinzip würde entsprechend an Bedeutung verlieren. In der Folge wurde die deutsche Fair Value-Diskussion neu entfacht. Insbesondere im Zuge der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), das die Ausweitung der Fair Value-Bewertung über das Niederstwertprinzip hinaus vorsah, wurden Kritiker und Befürworter des Bewertungskonzepts aktiv. Der Schritt verdeutlicht das Interesse des Gesetzgebers, die handelsrechtlichen Bewertungsprinzipien modernisieren zu wollen. Es gilt zu diskutieren, ob dieser Weg als sinnvoll erachtet werden kann.

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