Die Sachsen und das Reich der Franken. Kirchliche Organisierung. Die Bistümer Paderborn Halberstadt

Akademische Arbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Humboldt-Universität zu Berlin (Geschichte), Veranstaltung: Die Sachsen und das Reich der Franken, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit soll es sein, an den Beispielen der Bistumsgründungen von Paderborn und Halberstadt die Rolle des Bistums bei der Festigung der fränkischen Herrschaft im sächsischen Stammesgebiet zu klären. Die gesellschaftliche Ordnung der Franken ruhte in der Karolingerzeit auf den Säulen Königtum, Grafschaft und Bistum. An die Stelle der sächsischen Gaue waren von der fränkischen Verwaltung im Zuge der Eroberung neue raumpolitische Organisationen gesetzt worden: im kirchlichen Bereich das Bistum und das Kirchspiel der Taufkirche (Urpfarr- bzw. Mutterkirche) und der daraus entwickelte Dekanat bzw. Archdiakonat, im Bereich der Rechtsprechung und der fiskalischen Verwaltung der Komitat, die Grafschaft, die auch für das militärische Aufgebot zuständig war. Darüber stand, zunächst als rein militärische Institution, das Herzogtum. Das Bistum war der Gerichts- und Verwaltungsbezirk des Bischofs, gleichbedeutend mit der Diözese. Mehrere Bistümer sind in der Regel zusammengefaßt zu einer Kirchenprovinz unter der Oberleitung eines Metropoliten, des Vorstehers des Erzbistums. Diese Herrschaftsgebiete sind im Zuge der Institutionalisierung der katholischen Kirche bereits im 4. Jahrhundert genauer abgegrenzt. Zentrum war eine civitas (römische Stadt). ¿Die bischöfliche Gewalt umfaßte Priesterweihe, kirchliche Aufsicht über die Pfarreien, Visitationspflicht in allen Klöstern und Rechtsprechung. Zumal sie (die Bischöfe, der Verfasser) aus den mächtigsten Familien eines Reiches kamen, waren sie keineswegs nur geistliche Instanzen, sondern Feudalherren, die auch weltliche Macht ausübten, über ihre Bischofsstadt, ihre Territorien (Hochstifte), ihre königlichen Lehen, als Reichsverweser, als Mitglied des Kronrates, als Kurfürsten usw.¿