Die Schadensersatzhaftung wegen anfänglicher Leistungshindernisse und anfänglicher unbehebbarer Mängel der Kaufsache

In § 311a Abs. 2 BGB hat der Reformgesetzgeber den Schadensersatzanspruch des Leistungsgläubigers bei anfänglichen Leistungshindernissen neu geregelt. Der Autor unterzieht diese umstrittene Vorschrift einer dogmatisch-systematischen und dogmengeschichtlichen Analyse. Seine Untersuchung zielt vor allem darauf ab, das neue Leistungsstörungsrecht des deutschen BGB mit den internationalen vertragsrechtlichen Regelwerken zu vergleichen und einen gemeinsamen Rechtsgedanken zu finden.