Die Schiedsfähigkeit von Organstreitigkeiten bei Aktiengeschäften

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Aktiengesellschaft als Rechtsform für zumeist große Wirtschaftsunternehmen erlangt in der heutigen Zeit eine immer größere Bedeutung. Sie entspricht einerseits als Organisations- bzw. Finanzierungsform für Unternehmen, wie andererseits als unternehmerische Kapitalanlage für Sparer einem unabweisbaren Bedürfnis. Heute ist die AG bedeutender denn je, vor allem weil die Börsengängigkeit der Aktie immer wieder für die Attraktivität dieser Rechtsform sorgt. Außerdem hat die Novellierung des Aktiengesetzes im Jahr 1994 auf die Sonderbelange der „kleinen AG“ Rücksicht genommen. Damit hat der Gesetzgeber ein Angebot an die Praxis gemacht, das die Attraktivität der AG- Form für Nicht- Publikumsgesellschaften, insbesondere für relativ kleine Unternehmen erhöhte. Die AG stellt ein äußerst komplexes wirtschaftliches und juristisches Gebilde dar. Innerhalb ihres Gesamtgefüges besteht eine beträchtliche Anzahl unterschiedlicher bzw. divergierender Interessenlagen. Gleichsam als Machtblöcke stehen sich Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung gegenüber, die jeweils versuchen ihre Interessen und wirtschaftlichen Belange in die Unternehmenspolitik einzubringen. Aus diesem Grund rückt das Verhältnis jener drei Gesellschaftsorgane zueinander in den Mittelpunkt, und es besteht das dringende Bedürfnis die Rechtmäßigkeit des Organverhaltens zu kontrollieren. Die Rechtmäßigkeitskontrolle ist auf der einen Seite sinnvoll und notwendig, weil das Verhältnis der Organe untereinander, insbesondere ihre Handlungs- und Entscheidungsaufgaben durch eine weitgehend zwingende Zuständigkeitsordnung bestimmt ist. Diese im einzelnen komplizierte Zuständigkeitsordnung der AG ist jedoch spannungsreich, und es sollten umfassende Kontrollmöglichkeiten in bezug auf die Einhaltung der Organkompetenzen und die Rechtmäßigkeit der Handlungen und Unterlassungen der Organe vorhanden sein. Nur dann ist ein effektiver Rechtsschutz für die Gesellschafter gewährleistet, und deren Vertrauen in ein wirtschaftsrechtskonformes Verhalten der Organe wird gestärkt. Auf der anderen Seite kann aufgrund der als notwendig erachteten Rechtssicherheit die damit verbundene gerichtliche Überprüfung der Organtätigkeiten erheblich den Funktionsablauf des Unternehmens beeinträchtigen. Angesichts des erhöhten Konfliktpotentials in AG’s werden bei Organstreitigkeiten in neuerer Zeit weit mehr als bisher Rechtsschutzmöglichkeiten vor den staatlichen Gerichten anerkannt. Damit entsteht [...]

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