Die »Schuldenbremse« im Grundgesetz - Ein Erfolgsmodell?

Spätestens mit Beginn der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise ist deutlich geworden, dass Staatsverschuldung eines der gravierendsten Probleme ist, die es derzeit zu lösen gilt. In Deutschland wurde zur Begrenzung der Staatsverschuldung 2009 die sogenannte »Schuldenbremse« in Art. 109 Abs. 3 GG und Art. 115 Abs. 2 GG verankert. Im Rahmen ihrer Untersuchung analysiert Marion Klepzig die »Schuldenbremse « unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten. Schwerpunktmäßig wendet sich die Autorin der Frage zu, ob die neue »Schuldenbremse« das gewünschte Erfolgsmodell im Umgang mit Staatsverschuldung darstellt. Als Bewertungsmaßstab werden die von den Ökonomen Kopits und Symansky entwickelten Kriterien »gut definiert«, »transparent«, »adäquat«, »konsistent«, »einfach«, »flexibel«, »durchsetzbar« und »effizient« herangezogen. Abschließend werden verschiedene Reformansätze vorgestellt.

Marion Eva Klepzig studierte von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Nach dem Abschluss des Ersten Staatsexamens im April 2011 promovierte sie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung von Frau Prof. Dr. U. Sacksofsky an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Seit November 2013 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Frankfurt am Main.