Die Sicherungsübereignung und die Verpfändung von beweglichen Sachen als Möglichkeiten der Kreditbesicherung
Autor: | Sven Reimer |
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EAN: | 9783638196260 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 30.05.2003 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Kreditbesicherung Möglichkeiten Sachen Sicherungsübereignung Verpfändung |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2, Leibniz Akademie Hannover - Berufsakademie Hannover (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Jeden Tag entsteht zwischen den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern in Deutschland in einer speziellen Art und Weise Kreditbedarf. Die Wirtschaftsteilnehmer werden gemeinhin in drei Kategorien unterteilt. Dies sind die privaten Haushalte, die Unternehmen, sowie die öffentlichen Haushalte1. Die einzelnen Mitglieder dieser Gruppen stehen in wechselseitigen Beziehungen zueinander und ermöglichen somit das System der Arbeitsteilung und generell das des Wirtschaftens. Sollten jedoch bei einem Teilnehmer die zur Verfügung stehenden Eigenmittel nicht ausreichen, um eine geplante Investition jeglicher Art zu tätigen, so besteht durch das Mitwirken der Kreditinstitute am Wirtschaftskreislauf die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen. Dabei verzichtet das Kreditinstitut, der Kreditgeber, für einen bestimmten Zeitraum auf die Nutzung des Geldes, des Kreditbetrages. Es erhält dafür als Gegenleistung Zinsen, die somit das Entgelt für die Bereitstellung des Kapitals darstellen. Da ein Kreditinstitut aus Gründen der Gefahr des Kreditbetrugs und des Nichtzurückführens des Kreditbetrages jedoch keinen Kredit ohne vorherige Prüfung vergibt, werden im Regelfall vor der Entscheidung über die Vergabe zwei Voraussetzungen geprüft. Dies ist zum einen die Prüfung der Kreditfähigkeit, als Fähigkeit des rechtswirksamen Schließens von Kreditverträgen, und der Kreditwürdigkeit, welche zusammengesetzt wird aus den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen und der persönlichen Bonität 2. Zum Anderen ist dies die Kreditsicherung. Diese erfolgt aus dem Grund, dass das Kreditinstitut mit der Gefahr rechnen muss, dass der Kreditnehmer seine Verpflichtung zur Rückzahlung bei Fälligkeit des Kredits nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann. Um bei Eintritt eines solchen Falles nicht die gesamte Kreditsumme abschreiben zu müssen, werden für die kreditgebende Bank dem Kreditbetrag entsprechende Sicherheiten bestellt. 3 [...] 1 Vgl. Grill/Perczynski, 2001, Seite 338 2 Vgl. Grill/Perczynski, 2001, Seite 341 3 Vgl. Ohlmeyer/Gördel, 1990, Seite 283