Die Sozialbestattung (§ 74 SGB XII). Unter welchen Voraussetzungen das Sozialamt die Kosten der Bestattung übernehmen muss

Fachbuch aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mittellose Hinterbliebene eines Verstorbenen können beim Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten beantragen. Die Voraussetzungen einer vom Sozialamt zu übernehmenden Sozialbestattung sind in § 74 SGB XII wie folgt geregelt: Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese zu tragen.