Die Spiegel-Affäre als Bewährungsprobe der Pressefreiheit

Pressefreiheit bezeichnet das Recht von Rundfunk, Presse und Medien auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen und ist im Grundgesetz seit dem Jahr 1949 im Artikel 5 GG verankert.
Die Verletzung dieser Pressefreiheit im Falle der 'Spiegel-Affäre' im Jahr 1962, ist das Thema dieser Hausarbeit.

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