Die Staatsaufsicht über die Anstalten des Öffentlichen Rechts im deutsch-koreanischen Vergleich.

Die rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts sind gegenüber der unmittelbaren Staatsverwaltung als verselbständigte Verwaltungseinheiten bzw. als flexible Multifunktionalorganisation von praktischer und theoretischer Bedeutung. Durch Staatsaufsicht wird die Reintegration der Anstalten in das Staatsganze realisiert. Dieses Anstaltsrecht als Ganzes hat durch die wissenschaftlichen Bemühungen im deutschen öffentlichen Recht sowie die tatsächlichen Entwicklungen in Deutschland einen besonderen Stellenwert erlangt und dient bereits einigermaßen als Vorbild für dasjenige in Korea. Der neue Impulse für die weitere Diskussion in diesem Bereich in Korea erhoffende Verfasser versucht in der vorliegenden rechtsvergleichenden Arbeit, die wesentlichen verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Aspekte der Anstalten des öffentlichen Rechts und die Staatsaufsicht über diese in Deutschland im Hinblick auf sowohl Rechtsdogmatik als auch die Rechtspraxis zu untersuchen. Die Arbeit besteht aus drei Teilen und behandelt zunächst den Anstaltsbegriff, die Stellung der anstaltlichen Verwaltung im Staatsgefüge, ihre Gegenstände, die interne Organisationsstruktur und den Strukturwandel der rechtsfähigen Anstalt sowie die Staatsaufsicht über diese in Deutschland. Danach wird die Entwicklung der Staatsaufsicht in Korea und zugleich auch im deutsch-koreanischen Vergleich dargestellt.

Moon-Seok Chae ist 1968 in Kunsan/Süd-Korea geboren. Er studierte Rechtswissenschaft und Germanistik an der Universität Korea in Seoul. Nach seinem Studium arbeitete er bei der Zentralbank von Korea (1995 - Mai 1999) und seit Juni 1999 bei der Financial Supervisory Service (FSS) in Korea, der organisatorisch und funktionell vergleichbar mit der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist. Mit einem von dort gewährten Stipendium nahm er am LL.M-Programm an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau teil (Oktober 2003 - Juli 2005) und schloss seine Promotion zum Dr. jur. 2008 mit der Dissertation 'Die Staatsaufsicht über die Anstalten des Öffentlichen Rechts im deutsch-koreanischen Vergleich' ab.